Sportwart Michael Zesewitz hatte das Konzept des BTV aufgegriffen und einen Tennis-Einsteigerkurs, genannt „Fast-Learning“, für Erwachsene angeboten.
Schläger und Bälle werden vom Herrschinger Tennisclub gestellt, eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. 5 Wochen lang spielt man mit gleich starken Tennis-Anfängern und lernt innerhalb dieser Zeit die Grundschläge. Der erste Kurs auf den Plätzen im Kurpark war sofort ausgebucht. Die Teilnehmer sind seit einigen Wochen mit Feuereifer bei der Sache, Trainingserfolge zeigten sich schon nach kurzer Zeit.
Aufgrund der großen Nachfrage bieten Zesewitz und zweiter Coach Gunnar Oosterloo einen zweiten Kurs ab dem 27.7. an.
(20.06.2020) Zwei gute Nachrichten: Es ist wieder erlaubt, Fahrgemeinschaften zu bilden. Und ab Montag können Umkleiden und Duschen wieder geöffnet werden!
Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen bekannt gegeben. Sie sind in der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni festgehalten und gelten ab Montag für zwei Wochen (22. Juni bis 5. Juli). Die Regelungen für Sport, Spiel und Freizeit sind in §9 der Verordnung definiert.
Die Nutzung von Umkleidekabinen und von Nassbereichen (Duschen) ist nun unter Einhaltung vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder gestattet! Das erleichtert die Rahmenbedingungen für alle Mannschaften und Vereine, die an der Übergangssaison 2020 teilnehmen, enorm.
Auch bezüglich der Anreise zu den Auswärtsspielen gibt es gute Neuigkeiten, denn nun sind auch Fahrgemeinschaften wieder möglich! Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, ist aber nach wie vor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeraten.
Zuschauer sind zwar noch immer nicht erlaubt (§9, 2.8.), aber selbstverständlich können – gerade bei Jugendteams – Betreuer an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Als Richtwert empfiehlt der BTV ein bis zwei Erwachsene pro Wettkampfteam.
Zwei wichtige Hinweis wegen vieler Rückfragen:
- ab dem 22. Juni 2020 sind in Innenräumen Vereinssitzungen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich, in Außenbereichen sogar bis zu 100 Teilnehmern.
- Auch zum Thema Eigenbewirtschaftung erreichen uns viele Fragen. Die kurze Antwort lautet: Für Vereine mit Eigenbewirtschaftung ist eine Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr zulässig. In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Hinweis wichtig: Mannschaftsessen im Anschluss an einen Spieltag sind eine gute Sitte und eine einzigartige Tradition im Tennissport, aber keinesfalls verpflichtend!
Ausführliche Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen finden Sie in den folgenden FAQ und Hinweisen. Bitte beachten Sie auch stets auch folgende Mitteilungen und Verordnungen der Behörden, z.B.:
(06.06.2020) Im Download-Center finden Sie die überarbeiteten "Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19-Pandemie", die wir auf Basis der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie des Rahmenhygienekonzepts Sport vom 28./29.05.2020 erstellt haben.
Einige Hinweise hierzu:
- Die vorliegenden Regelungen gelten aktuell bis zum 14.06.2020. Wir erhoffen uns weitere Lockerungen ab dem 15.06. mit dem Start der Übergangssaison, insbesondere im Bereich der Umkleiden. Wir erwarten diesbezügliche Auskünfte Mitte der nächsten Woche.
- Neu ist in jedem Fall, dass ab 08.06. auch wieder in der Halle trainiert werden darf!
- Ab 08.06. können auch wieder offizielle Turniere im Freien stattfinden. Aktuell arbeiten wir an den zu beachtenden Verhaltensregeln, die demnächst in einer separaten Mail an alle Turnierveranstalter verschickt werden.
- Die Gruppeneinteilung (GE) und Terminplanung (TP) ist wie folgt im BTV-Portal bereits veröffentlicht: BTV-Ligen: GE und TP / Oberbayern-München: nur GE, TP spätestens ab 10.6. / Niederbayern: GE und TP / Schwaben: nur GE, TP ab 6.6. / Oberfranken: nur GE, TP spätestens ab 10.6. / Mittelfranken: GE und TP / Unterfranken: nur GE, TP ab 10.06. / Oberpfalz: GE und TP.
- Die nachfolgenden FAQ-Bereiche sind in einigen Punkten neu bzw. überarbeitet. Auch das Thema Haftung haben wir nach einem intensiven Gespräch mit der BLSV-Rechtsabteilung nochmals aufgegriffen.
(27.05.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat den Tennis-Wettkampfsport im Amateurbereich im Freien grundsätzlich ab dem 08.06.2020 freigegeben. Der BTV hält am Start der Übergangssaison ab dem 15.06. aber fest, um den Vereinen genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Aktuell arbeiten das Innenministerium und das Gesundheitsministerium mit Unterstützung der Sportfachverbände an einem "Rahmenhygienekonzept Sport", in dem u.a. die drängenden Fragen Gastronomie und Sanitärbereich festgelegt werden, an dem sich die Fachverbände dann sportartspezifisch im Rahmen eines eigenen Hygienekonzeptes orientieren können.
Sobald nähere Infos feststehen, geben wir sie umgehend bekannt. Eine positive Nachricht vorab: DIE ÜBERGANGSRUNDE FINDET MIT DOPPEL STATT! Nachdem der Mindestabstand im Doppel während den Ballwechseln nur in seltenen Ausnahmefällen unterschritten wird, kam das Innenministerium zu dem Schluss, dass das Doppel kontaktlos im Rahmen der geltenden Abstandsregeln erfolgt.
Es kann also offiziell ab sofort auch Doppel im Verein gespielt/trainiert werden.
Die Anfahrt zum Spieltag kann mit Personen aus max. 2 Hausständen erfolgen.
Grundsätzlich richtet sich die Durchführung der „Übergangssaison 2020“ nach den geltenden behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere auch die Gastronomie und den Sanitärbereich. Die Hygiene- und Organisationshinweise des BTV finden Sie weiter unten zum Download.
Hier in dieser PDF-Datei und nachfolgend finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Übergangssaison 2020 (Stand 21.05.2020).
(21.05.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat signalisiert, dass die Öffnung des Tenniswettkampfsports im Amateurbereich ab dem 15. Juni 2020 möglich sein wird. Am Dienstag, dem 26. Mai, sollen hierzu die weiteren Details bekannt gegeben werden.
Daher hat sich das BTV-Präsidium in Abstimmung mit den Verantwortlichen in den Bezirken dazu entschieden, die An- und Abmeldemöglichkeit für Mannschaften in der Bayernliga und tiefer nochmals um ein paar Tage auf den 29. Mai 2020 zu verlängern. Auch die Bearbeitungsphase für die Namentliche Mannschaftsmeldung wird noch einmal bis zum 05. Juni 2020 verlängert. In der Folge verschiebt sich der Beginn der Übergangssaison somit um eine Woche. Sie startet voraussichtlich am Montag, dem 15. Juni 2020.
Grundsätzlich richtet sich die Durchführung der „Übergangssaison 2020“ nach den geltenden behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere auch die Gastronomie und den Sanitärbereich. Die Hygiene- und Organisationshinweise des BTV finden Sie weiter unten zum Download.
Hier in dieser PDF-Datei und nachfolgend finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Übergangssaison 2020 (Stand 21.05.2020).
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