Fahrgemeinschaften möglich, Umkleiden und Duschen geöffnet
(20.06.2020) Zwei gute Nachrichten: Es ist wieder erlaubt, Fahrgemeinschaften zu bilden. Und ab Montag können Umkleiden und Duschen wieder geöffnet werden!
Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen bekannt gegeben. Sie sind in der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni festgehalten und gelten ab Montag für zwei Wochen (22. Juni bis 5. Juli). Die Regelungen für Sport, Spiel und Freizeit sind in §9 der Verordnung definiert.
Die Nutzung von Umkleidekabinen und von Nassbereichen (Duschen) ist nun unter Einhaltung vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder gestattet! Das erleichtert die Rahmenbedingungen für alle Mannschaften und Vereine, die an der Übergangssaison 2020 teilnehmen, enorm.
Auch bezüglich der Anreise zu den Auswärtsspielen gibt es gute Neuigkeiten, denn nun sind auch Fahrgemeinschaften wieder möglich! Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, ist aber nach wie vor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeraten.
Zuschauer sind zwar noch immer nicht erlaubt (§9, 2.8.), aber selbstverständlich können – gerade bei Jugendteams – Betreuer an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Als Richtwert empfiehlt der BTV ein bis zwei Erwachsene pro Wettkampfteam.
Zwei wichtige Hinweis wegen vieler Rückfragen:
- ab dem 22. Juni 2020 sind in Innenräumen Vereinssitzungen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich, in Außenbereichen sogar bis zu 100 Teilnehmern.
- Auch zum Thema Eigenbewirtschaftung erreichen uns viele Fragen. Die kurze Antwort lautet: Für Vereine mit Eigenbewirtschaftung ist eine Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr zulässig. In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Hinweis wichtig: Mannschaftsessen im Anschluss an einen Spieltag sind eine gute Sitte und eine einzigartige Tradition im Tennissport, aber keinesfalls verpflichtend!
Ausführliche Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen finden Sie in den folgenden FAQ und Hinweisen. Bitte beachten Sie auch stets auch folgende Mitteilungen und Verordnungen der Behörden, z.B.: